ERBRECHT:
Macht man Ihnen Ihre erbrechtlichen Ansprüche streitig oder es gibt Probleme bezüglich des Pflichtteils, führe ich für Sie außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen mit den Miterben bzw. Erben.
Profitieren Sie von zwanzigjährigen Erfahrungen und aktuellem Fachwissen bei der Gestaltung von Erbfolge- und Vermögensnachfolgeplanungen im privaten und unternehmerischen Bereich.
Neben der rechtlichen Beratung erfolgt auch die finanzwirtschaftliche Betrachtung, bei Bedarf unter Einbeziehung von Steuerberatern.
Versuchen Sie durch gezielte Gestaltung Ihres Nachlasses Erbengemeinschaften, die in der Regel zu langjährigen Auseinandersetzungen führen, zu vermeiden.
Informieren Sie sich rechtzeitig über die gesetzliche Erbfolge und die Pflichtteilsansprüche Ihrer nächsten Verwandten.
Vermeiden Sie unnötige Gerichtskosten für das Erbscheinsverfahren, in dem Sie zu Lebzeiten ein notarielles Testament errichten, da weder beim Grundbuchamt noch beim Handelsregister eigenhändige Testamente als Erbfolgenachweis anerkannt werden.
Nachfolgend ein kleiner Überblick über die wichtigsten Regelungsbereiche:
- Testamente
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
- Vermächtnisse
- Erbverträge
- Erbauseinandersetzungen
- Überlassungsverträge
- Enterbung
- Pflichtteilsrecht
- Gesetzliche Erbfolge
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
- Vertretung vor Gerichten
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